Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der PFERD-VSM (Schweiz) AG

Gültig per 09.12.2019

1. Allgemeines und Gültigkeit

  • a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln verbindlich sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen und die dazu gehörenden Vertragsabschlüsse zwischen PFERD-VSM (Schweiz) AG als Lieferant und den Käufern. Andere Bedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.
  • b. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware kaufen zu wollen und erklärt sich mit den AGB von PFERD-VSM (Schweiz) AG einverstanden. Der Vertrag kommt zustande, indem PFERD-VSM (Schweiz) AG die Bestellung ausdrücklich bestätigt, oder die Bestellung durch Auslieferung der Ware abgewickelt wird (z.B. Kauf am Schalter in Brüttisellen).
  • c. Der Inhalt von Katalogen und Werbeprospekten sowie Angaben in technischen Unterlagen und Zusicherungen von Eigenschaften sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich.

2. Preise

  • a. Die Preise in Katalogen und Preislisten verstehen sich grundsätzlich in CHF sofern nicht anders angegeben und exklusiv der Mehrwertsteuern.
  • b. Unsere Preise und die nachfolgenden Zuschläge sind freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern.
  • c. Bei Incoterm EXW (Schweiz) mit Warenwerten bis CHF 399 wird für Industrie Endkunden ein Versandkosten-Anteil von CHF 18 und für Handels-Kunden von CHF 12 erhoben. Mit diesem Beitrag sind Portogebühren und Verpackung abgedeckt.
  • d. Bei Incoterm EXW (Schweiz) mit Warenwert ab CHF 400 verstehen sich die Preise ausschliesslich Verpackung. Ein Unkostenbeitrag für die Verpackung von CHF 7.60 wird separat verrechnet.
  • e. Bei Incoterm FH wird ein Unkostenbeitrag für die Verpackung von CHF 7.60 separat verrechnet.
  • f. Mindestauftragswert: Der Mindestauftragswert beträgt CHF 50. Auf Aufträge, deren Warenwert weniger als CHF 50 beträgt, verrechnen wir einen Zuschlag von CHF 10.
  • g. Anbruchzuschlag: Für gewünschte Mengen ausserhalb der Verpackungseinheiten wird ein Anbruchzuschlag von 18% erhoben.
  • h. Bei Spezialkonfektionen in der Schweiz mit einem Positionswert unter CHF 100 wird ein Kleinkonfektionszuschlag von CHF 50 erhoben.

3. Zahlungsbedingungen

  • a. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Davon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von PFERD-VSM (Schweiz) AG schriftlich in der Rechnung festgehalten sind.
  • b. Elektronisch versendete Rechnungen sind kostenfrei. Für Rechnungen in Papierform wird ein Unkostenbeitrag von CHF 1.50 einberechnet.
  • c. Bei verspäteten Bezahlungen werden, ohne vorgängige Mahnung, Verzugszinsen von 8% fällig.
  • d. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 erhoben.

4. Liefer- und Versandbedingungen

  • a. Die Lieferbarkeit der Waren durch den Hersteller bleibt vorbehalten.
  • b. Mengenmässige Über- und Unterlieferungen können vorkommen und sind im Rahmen von 10% vertragskonform.
  • c. Die Lieferfristen betragen für Lagerartikel in der Regel 1-2 Arbeitstage, für Fertigungsartikel VSM 10-15 Arbeitstage und für Sonderanfertigungen PFERD ca. 8 Wochen. PFERD-VSM (Schweiz) AG gibt keine Garantie für die Lieferfristen ab.
  • d. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
  • e. Erforderliche oder vorgeschriebene Verpackungen werden von PFERD-VSM (Schweiz) AG nicht zurückgenommen. Ausnahmen werden speziell im Lieferschein vermerkt.
  • f. Teillieferungen und entsprechende Teil-Abrechnungen sind zulässig. PFERD-VSM (Schweiz) AG teilt dem Kunden Teillieferungen rechtzeitig mit.
  • g. Bei Lieferung der Ware auf Abruf und bei Mengenkontrakten ist der Kunde zum Abruf der Ware innerhalb der vereinbarten Frist verpflichtet. Restmengen werden dem Kunden nach Ablauf der Vertragsdauer zugesendet und müssen vom Kunden angenommen und bezahlt werden.

5. Sonderanfertigungen

  • a. Bei individuell angefertigten Sonderwerkzeugen übernimmt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit von Vorgaben (Zeichnungen, Masse, etc.), welche von ihm zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Fehlern und Folgekosten sind diese Vorgaben immer schriftlich zu übermitteln.
  • b. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

6. Beanstandungen

  • a. PFERD-VSM (Schweiz) AG garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der gelieferten Produkte.
  • b. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen; verdeckte Mängel gilt es unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Meldung bei uns.
  • c. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche infolge unsachgemässer Lagerung oder Anwendung, natürlicher Abnutzung oder Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften oder Sicherheitsempfehlungen.
  • d. Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen verpflichtet sich PFERDVSM (Schweiz) AG zum Ersatz durch einwandfreie Produkte. Wir behalten uns jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern keine identischen Ersatzprodukte in für den Kunden nützlicher Frist bereitgestellt werden können.
  • e. Ansprüche auf Gewährleistung von Ersatz wegen Mängel der Ware verjähren in jedem Fall nach 1 Jahr nach Ablieferung.

7. Haftung

  • a. Jegliche Haftung von PFERD-VSM (Schweiz) AG wegen Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, Gewährleistung oder irgendwelchem anderen Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • b. Es bestehen in keinem Fall Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Minderung (Preisreduktion), Verluste von Aufträgen, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden.

8. Gerichtsstand

  • a. Anwendbares Recht: Die Verträge mit PFERD-VSM (Schweiz) AG und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie kollisionsrechtlicher Normen.
  • b. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich City 1, Schweiz. Wir behalten uns in jedem Fall vor, den Käufer an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • a. PFERD-VSM (Schweiz) AG behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor.
    Es gelten die jeweils gültigen AGB zum Zeitpunkt des Eingangs einer Bestellung.

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